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Inkassorechte Die Rechte von Gläubiger und Schuldner |
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Bei kriminellen Schuldnern: |
Inkassoverfahren unterliegen dem Inkassorecht Zum Im allgemeinen haben keine Inkassounternehmen gesonderten Rechte, denn Sie arbeiten zunächst außergerichtlich und dürfen nicht gegenüber den Gerichten tätig sein. Sie dürfen lediglich Mahnungen an den Gläubiger beziehungsweise Schuldner schreiben und verschicken. Außerdem sind die Unternehmen zur Aufforderung zu Zahlungen des Gläubigers berechtigt. Den Gerichtsvollzieher dürfen Sie nur beauftragen. Auch ist ein Inkassounternehmen nicht dazu berechtigt einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Strafanzeigen und eidesstattliche Versicherungen dürfen ebenfalls nicht vom Inkassobüro beantragt werden.
Wenn ein Inkassounternehmen solche Schritte durchführen möchte ist es gezwungen einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Selbstverständlich ist das Inkassobüro nicht zur körperlichen oder psychichen Gewalt berechtigt und kann für solche Vorkommnisse zur Rechenschaft gezogen werden.Wenn zum Beispiel ein Außendienstmitarbeiter eines Inkassobüros den Gläubiger bedrängt oder gar bedroht, sollte der Gläubiger sofort die Polizei zur Hilfe rufen. Bei einem Hausbesuch von Inkassomitarbeitern sollte der Schuldner nie irgendwelche Vereinbarungen oder Verträge unterschreiben ohne die vorher von einem Anwalt geprüft zu lassen haben. Aber auch die Schuldnerberatung kann jedem Gläubiger kostenfrei bei Formularen und Vereinbarungen beraten. Auch ist es untersagt dem Arbeitnehmer Daten des Gläubigers zu geben oder Einsicht zu gewähren. Der Gläubiger hat im Prinzip die gleichen Rechte wie jedes Inkassounternehmen. Er kann dem Inkassobüro auch den Auftrag entziehen, wenn der Schuldner zum Beispiel eine Zahlung geleistet hat. Jedoch muss der Gläubiger die anfallenden Kosten des Inkassounternehmens tragen. Der Gläubiger wird immmer zuerst ein Inkassounternehmen beauftragen, eh er einen Gerichtsvollzieher beauftragt das Geld einzufordern. Denn für jeden Gläubiger ist es preisgünstiger mit einem Inkassobüro zu arbeiten als mit gerichtlichen Insstanzen. Der Gläubiger kann ebenso Geld einfordern mit Mahnungen. Alles was gerichtlicher Natur ist darf ein Gläubiger nicht durchführen. Ein anderer Weg für den Gläubiger ist die Pfändung vom Lohn des Schuldners. Hierfür benötigt der Gläubiger einen entsprechenden Titel zur Vollstreckung des Lohnes. |
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